Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zur Seekanalvertiefung erfolgt vom 23. September bis 22. Oktober

Wichtiges Zwischenziel erreicht

Wichtiges Zwischenziel erreicht

Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für die Seekanalvertiefung Rostocks auf 16,50 Meter durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund, als Bauherr, bei der zuständigen Behörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Kiel, erfolgt vom 23. September bis 22. Oktober 2019. Das ist ein wichtiges Zwischenziel für den Hafenstandort Rostock, um die nautische Erreichbarkeit des größten deutschen Hafens an der Ostsee zu verbessern und diesen an die Anforderungen zukünftiger Schiffsgrößen anzupassen.

„Damit werden die Voraussetzungen für zukünftige Verkehrsströme und Umschlagpotentiale insbesondere im Massengutbereich gelegt. Mit der Seekanalvertiefung wird die Zukunftsfähigkeit des Hafens gestärkt sowie die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit für den umweltfreundlichen Seetransport über den maritimen Standort Rostock weiterentwickelt“, sagt Jens A. Scharner, Geschäftsführer der ROSTOCK PORT GmbH. „Wir danken allen Beteiligten, neben dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt als Träger des Vorhabens insbesondere auch dem Land Mecklenburg-Vorpommern als Antragsteller der Maßnahme beim Bund.“

Für mehr als 100 Millionen Euro will der Bund in Rostock die etwa 15 Kilometer lange Hafenzufahrt auf 16,5 Meter vertiefen, damit Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 15 Meter Rostock sicher anlaufen können. Die Vertiefung des Rostocker Seekanals soll im Jahr 2021 beginnen und etwa zweieinhalb Jahre dauern.

Weitere Informationen: www.wsv.de/wsa-hst/ und

www.rostock-port.de

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