Vergabe und Ausschreibung
Informationspflichten gemäß 3 VOB/A und UVgO
Die ROSTOCK PORT GmbH hat als öffentlicher Auftraggeber die Regelungen des Vergaberechts zu beachten und unterliegt somit den Informationspflichten gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO. Informationen über beabsichtigte Ausschreibungen und vergebene Aufträge ab den in den vorgenannten Vorschriften fixierten voraussichtlichen Auftragswerten finden Sie in den beigefügten Dokumenten.
Öffentliche Ausschreibungen werden über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) und EU-weite Ausschreibungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die entsprechenden Vergabeunterlagen stehen allen Interessierten unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung.
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Juli 2024
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Juli 2024
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ROSTOCK PORT GmbH
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