
Arbeitsschutz Bestimmungen für Fremdfirmen
Grundsätze
Bei der ROSTOCK PORT GmbH wird größter Wert auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz gelegt.
Anhand dieser Bestimmungen werden Fremdfirmen und Dienstleister (u.a. auch Fotografen und Filmteams), nachfolgend einheitlich Fremdfirmen genannt, über die für sie geltenden Regelungen der ROSTOCK PORT GmbH aufgeklärt. Für Baustellen im Auftrag der ROSTOCK PORT GmbH gilt die Arbeitsanweisung H-7 Baustellenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Fremdfirmen sind verpflichtet, für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch ihre Mitarbeiter und die Mitarbeiter ihrer Nachauftragnehmer Sorge zu tragen. Sie haben ihre Mitarbeiter entsprechend tätigkeitsbezogen über die spezifischen lokalen Gefährdungen und Verhaltensweisen zu unterweisen und die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen, umweltschutzrechtlichen und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen und zu dokumentieren.
Gefahren im Arbeitsbereich
Diese Bestimmungen für Fremdfirmen sind Vertragsbestandteil und somit vom Auftragnehmer und seinen Nachauftragnehmern verbindlich zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit Schadenersatzforderungen, Anzeigen und Hausverbot geahndet werden. Die ROSTOCK PORT GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelungen entstehen.
Mit der Vertragsunterzeichnung bzw. Unterschrift auf der Anmeldung für die Zutrittsberechtigung wird die Anerkennung und Einhaltung der Bestimmungen für Fremdfirmen bestätigt. Die Bestimmungen sind unter www.rostock-port.de abrufbar.
Nach Vertragsunterzeichnung bzw. Unterschrift auf der Anmeldung für Zutrittsberechtigung haben die Fremdfirmen der ROSTOCK PORT GmbH unverzüglich einen Verantwortlichen zu benennen. Dieser Verantwortliche wird gemäß dem als Anlage beigefügten Unterweisungsprotokoll Fremdfirmen von dem zuständigen Auftragsverantwortlichen der ROSTOCK PORT GmbH unterwiesen. In dieser Unterweisung werden insbesondere die in diesen Bestimmungen enthaltenen betriebsspezifischen Regelungen vermitttelt und die konkreten Arbeitsbedingungen zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung. Das Protokoll ist von den Beteiligten zu unterzeichnen; ein Exemplar verbleibt bei der ROSTOCK PORT GmbH.
Verbindlichkeit
Spezifische lokale Gefährdungen auf dem Gebiet der ROSTOCK PORT GmbH sind insbesondere folgende:
- Öffentlicher und innerbetrieblicher Verkehr, Schienenverkehr, Flurförderzeuge
- Umschlags-, Lager- und andere Hafenarbeiten, z.B. Absturzgefahr, Stolper- und Rutschgefahr, Anstoßen, automatische Schienenbewegung, schwebende Lasten, herabfallende Gegenstände
- Sturz von der Kaimauer.
Vorschriften
Die Bestimmungen des ISPS-Codes sind zwingend einzuhalten.
Im gesamten Hafengebiet gilt die StVO. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Schienenfahrzeuge haben Vorrang.
Die Tätigkeit ist unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen durchzuführen, siehe unter anderem www.bghw.de/vorschriften-und-regeln.
Die Fremdfirmen haben alle anzuwendenden umweltbezogenen Rechtsnormen einzuhalten.
Allen betrieblichen Anweisungen und Regelungen ist Folge zu leisten.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Der Aufenthalt ist nur in den Bereichen gestattet, in denen die vereinbarte Tätigkeit ausgeführt werden soll, und für die eine Zutrittsberechtigung erteilt worden ist.
Für das Betreten von Umschlagsbereichen und Pachtflächen Dritter ist eine gesonderte Zutrittsberechtigung beim jeweiligen Umschlagsbetrieb oder Pächter einzuholen.
Die Weisungen der örtlich Aufsichtführenden sind zu befolgen.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich auf aufgewiesenen Plätzen gestattet.
Soweit bei der Tätigkeit das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (insb. Warnkleidung, Kopf- und Fußschutz) notwendig oder vorgeschrieben ist, ist diese persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen.
Gleisanlagen sind nur an den dafür vorgesehenen Übergängen zu queren. Die Gleise nicht kurz vor oder nach Schienenfahrzeugen betreten. Auf Warnsignale ist zu achten.
Der Aufenthalt im Gefährdungsbereich von Fährbrücken und Umschlagsgeräten (z.B. Krane, Flurförderfahrzeuge, Bandanlagen) ist untersagt.
Der Aufenthalt in den in Nutzung befindlichen Festmacherbereichen ist untersagt.
Schiffe sind ausschließlich über sichere Zugänge zu betreten und zu verlassen.
Verbote für den Umgang mit offenen Feuer und Rauchverbote sind zu beachten.
Gebots-, Verbots- und Hinweisschilder sind zwingend zu beachten.
Umweltschutz
Umweltschutz und umweltbewusstes Handeln sind Bestandteil der Unternehmensgrundsätze der ROSTOCK PORT GmbH. Sie erwartet daher auch von den Fremdfirmen ein umweltbewusstes, energie- und ressourcensparendes Verhalten. Die Qualitäts- und Umweltpolitik der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH ist auf der Unternehmenswebsite www.rostock-port.de dargestellt und erläutert.
Die Fremdfirmen haben verbindlich sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die auf dem Gelände der ROSTOCK PORT GmbH Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Umwelt ausführen, durch Ausbildung, Schulung und Erfahrung hierfür qualifiziert und entsprechend regelmäßig unterwiesen sind.
Es sind alle Möglichkeiten der versehentlichen Einleitung von umweltschädlichen Stoffen in das Erdreich oder in Gewässer vor Beginn von Arbeiten abzuschätzen und entsprechende Gegenmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Diese sind vorab mit der ROSTOCK PORT GmbH abzustimmen.
Verhalten bei Störungen
Verursachte Personen- und Sachschäden oder Störungen, Mängel oder sonstige Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich dem Dispatcher der ROSTOCK PORT GmbH und den zuständigen Aufsichten zu melden,
Telefon Dispatcher: 0381 350 -5080, - 5086, - 5087, -5088, 0171 6432145;
Telefon Hafen- und Seemannsamt: 0381 381 8700.
Verhalten bei Unfällen
Verletzten retten, Erste Hilfe leisten, Unfallstelle absichern und sich selbst nicht gefährden.
Notruf: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wer ruft an? Nicht sofort auflegen, Bestätigung abwarten
Feuerwehr und Notarzt: 112
Information an den Dispatcher der ROSTOCK PORT GmbH, Telefon: 0381 350 -5080, - 5086, - 5087, -5088, 0171 6432145
Brandverhütung
Die Brandschutzordnung ist einzuhalten. Die Fremdfirmen haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Brandgefahren getroffen sind.
Für den Fall von Feuer- und Rauchentwicklung sind die aushängenden Fluchtwegepläne zu beachten und die Sammelplätze aufzusuchen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
ROSTOCK PORT GmbH
Herr Johannes Thümecke
Fachkraft für Arbeitssicherheit