Bestimmungen für Fremdunternehmen
Grundsätze
Bei der ROSTOCK PORT GmbH wird größter Wert auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz gelegt.
Anhand dieser Bestimmungen werden Fremdunternehmen und Dienstleister (u.a. auch Fotografen und Filmteams), nachfolgend einheitlich Fremdunternehmen genannt, über die für sie geltenden Regelungen der ROSTOCK PORT GmbH aufgeklärt. Für Baustellen im Auftrag der ROSTOCK PORT GmbH gilt die Arbeitsanweisung H-7 Baustellenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Fremdunternehmen sind verpflichtet, für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch ihre Mitarbeiter und die Mitarbeiter ihrer Nachauftragnehmer Sorge zu tragen. Sie haben ihre Mitarbeiter entsprechend tätigkeitsbezogen über die spezifischen lokalen Gefährdungen und Verhaltensweisen zu unterweisen und die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen, umweltschutzrechtlichen und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen und zu dokumentieren.
Verbindlichkeit
Diese Bestimmungen für Fremdunternehmen sind Vertragsbestandteil und somit vom Auftragnehmer und seinen Nachauftragnehmern verbindlich zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit Schadenersatzforderungen, Anzeigen und Hausverbot geahndet werden. Die ROSTOCK PORT GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelungen entstehen.
Mit der Vertragsunterzeichnung bzw. Unterschrift auf der Anmeldung für die Zutrittsberechtigung wird die Anerkennung und Einhaltung der Bestimmungen für Fremdunternehmen bestätigt.
Nach Vertragsunterzeichnung bzw. Unterschrift auf der Anmeldung für Zutrittsberechtigung haben die Fremdunternehmen der ROSTOCK PORT GmbH unverzüglich einen Verantwortlichen zu benennen. Dieser Verantwortliche wird gemäß dem als Anlage beigefügten Unterweisungsprotokollen für Fremdunternehmen von dem zuständigen Auftragsverantwortlichen der ROSTOCK PORT GmbH unterwiesen. In dieser Unterweisung werden insbesondere die in diesen Bestimmungen enthaltenen betriebsspezifischen Regelungen vermittelt und die konkreten Arbeitsbedingungen zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung. Das Protokoll ist von den Beteiligten in zweifacher Ausfertigung zu unterzeichnen; ein Exemplar verbleibt bei der ROSTOCK PORT GmbH.
Gefahren im Arbeitsbereich
Spezifische lokale Gefährdungen auf dem Gebiet der ROSTOCK PORT GmbH sind insbesondere folgende:
- Öffentlicher und innerbetrieblicher Verkehr, Schienenverkehr, Flurförderzeuge
- Umschlags-, Lager- und andere Hafenarbeiten, z.B. Absturzgefahr, Stolper- und Rutschgefahr, Anstoßen, automatische Schienenbewegung, schwebende Lasten, herabfallende Gegenstände
- Sturz von der Kaimauer.
Vorschriften
Im Hafengebiet gelten die Hafenverordnung – HafVO-MV – vom 17.05.2006, die Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 09.09.2019, die Bestimmungen und Entgelte von ROSTOCK PORT, die Baustellenverordnung - BaustellV - vom 10.06.1998 sowie der ISPS Code in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Im gesamten Hafengebiet gilt die StVO. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Schienenfahrzeuge haben Vorrang.
Die Tätigkeit ist unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften), Sicherheitsregeln und Normen durchzuführen, siehe unter anderem www.bghw.de/vorschriften-und-regeln.
Die Fremdunternehmen haben alle umweltbezogenen Rechtsnormen einzuhalten.
Alle betrieblichen Anweisungen und Regelungen sind einzuhalten.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Der Aufenthalt ist nur in den Bereichen der ROSTOCK PORT GmbH gestattet, in denen die vereinbarte Tätigkeit ausgeführt werden soll, und für die eine Zutrittsberechtigung erteilt worden ist.
Für das Betreten von Umschlagsbereichen (ISPS Code) und Pachtflächen Dritter ist eine gesonderte Zutrittsberechtigung beim jeweiligen Umschlagsbetrieb oder Pächter einzuholen.
Der ISPS Bereich ist u.a. durch eine permanente Umzäunung sowie Videoüberwachung gesichert. Zutrittsberechtigungen sind bei der ROSTOCK PORT GmbH zu beantragen (https://www.rostock-port.de/downloads).
Die Weisungen der örtlich Aufsichtführenden sind zu befolgen.
Im ISPS-Bereich ist ein Firmen- Lichtbildausweis oder ein ROSTOCK PORT-Besucherausweis sichtbar zu tragen.
Ausnahmslos alle im ISPS-Bereich tätigen Personen haben die Pflicht, sich auf Verlangen der örtlichen Behörden/Sicherheitsdienste auszuweisen. Das Betreten und Verlassen der Umschlagsbereiche (ISPS Code) erfolgt ausschließlich über die dafür vorgesehenen Zugänge.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich auf aufgewiesenen Plätzen gestattet.
Alle Personen, die an Umschlagsprozessen, Wartungsarbeiten oder geräteführenden Tätigkeiten beteiligt sind, haben eine persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Warnweste und Arbeitsschutzschuhen zu tragen.
Bei schwebenden Lasten ist zusätzlich ein Helm zu tragen.
Gleisanlagen sind nur an den dafür vorgesehenen Übergängen zu queren. Die Gleise dürfen nicht kurz vor oder nach Schienenfahrzeugen betreten werden. Auf Warnsignale ist zu achten.
Der Aufenthalt im Gefährdungsbereich von Fährbrücken und Umschlagsgeräten (z.B. Krane, Flurförderfahrzeuge, Bandanlagen) ist untersagt.
Der Aufenthalt in den in Nutzung befindlichen Festmacherbereichen ist untersagt.
Schiffe sind ausschließlich über sichere Zugänge zu betreten und zu verlassen.
Verbote für den Umgang mit offenem Feuer und Rauchverbote sind zu beachten.
Gebots-, Verbots- und Hinweisschilder sind zwingend zu beachten.
Für Arbeiten an oder in der Nähe von Hochspannungs- oder Niederspannungsanlagen (z.B. in elektrischen Betriebsräumen oder an gekapselten Verteilungen), die bereits einmal unter Spannung gestanden haben, ist vor Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Freimeldung beim Verantwortlichen des Auftraggebers einzuholen (Freigabeschein).
Schalthandlungen in den Trafostationen erfolgen nur durch den Auftraggeber oder Beauftragte des Auftraggebers. Bei Bau- und Montagearbeiten an Anlagen und Leitungen ist grundsätzlich eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers bzw. von den Betreibern der Anlagen einzuholen (u.a. Schachterlaubnis). Feuer- und Schweißarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur ausgeführt werden, wenn ein Schweiß- bzw. Feuererlaubnisschein vorliegt.
Umweltschutz
Umweltschutz und umweltbewusstes Handeln sind Bestandteil der Unternehmensgrundsätze der ROSTOCK PORT GmbH. Sie erwartet daher auch von den Fremdunternehmen ein umweltbewusstes, energie- und ressourcensparendes Verhalten
Die Fremdunternehmen haben verbindlich sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die auf dem Gelände der ROSTOCK PORT GmbH Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Umwelt ausführen, durch Ausbildung, Schulung und Erfahrung hierfür qualifiziert und entsprechend regelmäßig unterwiesen sind.
Alle Bautätigkeiten sind unter dem Aspekt der Umweltschonung auszuführen.
Es sind alle Möglichkeiten der versehentlichen Einleitung von umweltschädlichen Stoffen in das Erdreich oder in die Gewässer vor Beginn der Arbeiten abzuschätzen und entsprechende Gegenmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Diese sind vorab mit der ROSTOCK PORT GmbH abzustimmen.
Die Unternehmenspolitik der ROSTOCK PORT GmbH ist auf der Unternehmenswebsite https://www.rostock-port.de/nachhaltigkeit-umwelt/zertifizierung dargestellt und erläutert.
Verhalten bei Störungen
Verursachte Schäden oder Störungen, Mängel oder sonstige Unregelmäßigkeiten (wie z.B. das Auffinden verletzter oder toter Wildtiere) sind unverzüglich dem Dispatcher der ROSTOCK PORT GmbH und den zuständigen Aufsichten zu melden.
Telefon Dispatcher: 0381 350 -5080, - 5086, - 5087, -5088
Telefon Hafen- und Seemannsamt: 0381 381 8700
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Verletzten retten, Erste Hilfe leisten, Unfallstelle absichern und sich selbst nicht gefährden.
Notruf: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wer ruft an?
Nicht sofort auflegen, Bestätigung abwarten
Notrufnummern:
Feuerwehr und Notarzt: 112
Polizei: 110
Dispatcher: 0381 350 -5080, -5086, -5087, -5088
Hafen- und Seemannsamt: 0381 381 8700
Brandschutz
Die Brandschutzordnung ist einzuhalten. Die Fremdunternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Brandgefahren getroffen sind.
Für den Fall von Feuer- und Rauchentwicklung sind die aushängenden Fluchtwegepläne zu beachten und die Sammelplätze aufzusuchen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
ROSTOCK PORT GmbH
Herr Johannes Thümecke
Fachkraft für Arbeitssicherheit