Rostocker Hafen: Schwimmkran „Hebo Lift 9“ versegelt

Die im Rostocker Hafenbecken B liegenden Hafenmobilkrane werden in Kürze mit Hilfe des Schwimmkrans „Hebo Lift 9“ geborgen

 

Die im Rostocker Hafenbecken B liegenden Hafenmobilkrane werden in Kürze mit Hilfe des Schwimmkrans „Hebo Lift 9“ geborgen

Am Mittwoch verließ der für die Bergung beauftragte Schwimmkran aus Holland den Hafen von Rotterdam und wird voraussichtlich in fünf bis sieben Tagen im Rostocker Überseehafen eintreffen. Das Ablegen des Krans hatte sich aufgrund der Wetterlage in der Nordsee um einige Tage verzögert.

 

Die vorbereitenden Arbeiten zur Bergung haben begonnen. Zu den ersten Aufgaben zählt das Bergen der beiden jeweils ca. 50 Meter langen und 35 Tonnen schweren Gittermasten. Die Spezialisten der BALTIC Taucherei- und Bergungsbetrieb Rostock GmbH lösen dazu derzeit die Gittermastausleger der beiden Hafenmobilkrane, um diese bereits vor dem Eintreffen des Schwimmkrans bergen zu können. Die abgetrennten Ausleger werden durch den bereits vor Ort befindlichen Schwimmkran „Baltic Lift“ geborgen, welcher eine maximale Hubkraft von 200 Tonnen aufweist. Die Bergung der Ausleger sowie das Anbringen der Anschlagmittel durch die Baltic Taucher wird im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Eintreffen des Schwimmkrans „Hebo Lift 9“ stattfinden. So wird sichergestellt, dass der Hafenverkehr nicht durch mehrmaliges Verlegen der Ölsperre beeinträchtigt wird. Im Anschluss werden die Krane mit dem Schwimmkran „Hebo Lift 9“ geborgen. Als Hersteller der Krane steht die Liebherr-MCCtec Rostock GmbH im engen Austausch mit den beauftragten Bergungsunternehmen und allen beteiligten Behörden. Parallel zu den Vorbereitungsaktivitäten der Bergung werden die Flächen am Liegeplatz 25 für das Ablegen der Krane vorbereitet.

 

Um einen reibungslosen Ablauf der Bergungsarbeiten zu gewährleisten, wurde in Abstimmung mit der ROSTOCK PORT GmbH, dem Hafen- und Seemannsamt Rostock und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund ein Sicherheitsbereich definiert.

 

Hinweis für Medienvertreterinnen und Medienvertreter:

 

Aufgrund des definierten Sicherheitsbereiches sind Film- und Fotoaufnahmen in Abstimmung mit den beteiligten Behörden nur vom Liegeplatz 30 im Überseehafen möglich. Darüber hinausgehendes Bildmaterial wird Ihnen zu Ihrer Verwendung zur Verfügung gestellt.

 

Drehgenehmigungen für den ISPS-Bereich können aus Sicherheitsgründen für den Zeitraum der Bergungsaktivitäten nicht erteilt werden.

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock

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