Gutachter legen Studien zur zukünftigen Flächenentwicklung des Seehafens Rostock vor. Erweiterungsflächen Ost und West sind als Vorranggebiete für die Hafenentwicklung geeignet. Umfangreicher Ausgleich würde notwendig sein.
Der Planungsverband Region Rostock, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, das Land Mecklenburg-Vorpommern und ROSTOCK PORT haben das Seehafengutachten zu möglichen Erweiterungsflächen des Hafen Rostock veröffentlicht. Die Gutachter eines Planungskonsortiums unter Federführung des Büros Umweltplan aus Stralsund kommen darin zu dem Ergebnis, dass die Erweiterungsflächen „Seehafen Rostock-Ost Ost“ und „Seehafen Rostock-West“ geeignet sind, für die zukünftige Hafenentwicklung ausgewiesen zu werden. Das Seehafengutachten diente der Verbandsversammlung des Planungsverbands Region Rostock jüngst als eine Grundlage für einen Richtungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms – mit dem Ziel, die Erweiterungsgebiete vom Status eines Vorbehalts- in den eines Vorranggebietes zu erheben.
Gleichzeitig plant die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Erweiterungsflächen in die Aktualisierung des Flächennutzungsplans, den sog. Zukunftsplan, als „Sondergebiet Hafen“ aufzunehmen.
Ergebnisse des Gutachtens
Die Gutachter wogen die unterschiedlichen Belange von Hafen, Wirtschaft, Umwelt und Natur sowie Anwohnerinnen und Anwohnern ab. In das Gutachten flossen auch Anregungen zum Untersuchungsrahmen von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen ein, adressiert im Rahmen des Hafenforums Rostock. Im Ergebnis halten die Gutachter die Erweiterungsflächen „Seehafen Rostock-Ost“ mit 215 Hektar und „Seehafen-Rostock-West“ mit 160 Hektar dafür geeignet, im Einklang mit dem Landesraumentwicklungsprogramm zu Vorranggebieten für die Hafenerweiterung entwickelt zu werden. Die Gutachten machen jedoch gleichzeitig deutlich, dass eine Flächenerweiterung hohe gesetzliche Hürden aufweist und sehr umsichtig erfolgen müsste. Eingriffe in Natur-, Ufer- und Gewässerflächen bedürfen sehr wahrscheinlich einer Ausnahmegenehmigung von den Vorgaben des strengen Gewässer- und Artenschutzrechts der Europäischen Union, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie. Auch stünden die Vorhabenträger in der Pflicht, die Inanspruchnahme von Flächen vorausschauend und sehr umfangreich auszugleichen. Gleichzeitig besteht ein hohes öffentliches Interesse für die von der öffentlichen Hand angestrebte Flächenvorsorge.
Wie es weiter geht
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Planungsverband Region Rostock werden der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, ihre Hinweise und Anregungen einzubringen. Das erfolgt im Rahmen verschiedener Phasen der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung in den kommenden Jahren.
Begleitend soll das Hafenforum Rostock, das sich aus Kritikern und Befürwortern einer Flächenerweiterung zusammensetzt, den Prozess der Hafenentwicklung weiter aufmerksam begleiten. In den kommenden Monaten beabsichtigen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und ROSTOCK PORT, darüber hinaus, das offene Gespräch mit den Rostockerinnen und Rostockern im Rahmen von unterschiedlichsten Dialogformaten zu suchen, um ihre Ideen für einen Zukunftshafen aufzunehmen und zu diskutieren.
Alle Gutachten und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rostock.de/zukunftshafen