
Diedrichshäger Moor
Allgemeines
Mit der Aufwertung des Diedrichshäger Moores hat die ROSTOCK PORT GmbH Ende 2018 eine der anspruchsvollsten und umfassendsten Ausgleichsmaßnahmen in der Firmengeschichte abgeschlossen. Drei Millionen Euro wurden in das Naturareal investiert, das sich westlich der Stadtautobahn zwischen nördlicher Grenze von Rostock-Lichtenhagen und südlichem Ortsrand von Warnemünde erstreckt.
- Bestandteil des Rahmenplanes Überseehafen Rostock aus 10/2002
- Auflage zur Baureifmachung Pier 3 Nord als Kompensationsmaßnahme
- Die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens verhinderte jedoch die Umsetzung im Zuge dieser Maßnahme.
- Planung 2003 - 2006
- Planfeststellungsverfahren 2007/2008
- Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) liegt seit 04/2009 vor für eine Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahme für eingriffsrelevante Bauvorhaben im Zuge der Hafenentwicklung/-erweiterung ohne direkte Bindung an eine Baumaßnahme (Ökomaßnahme)
Chronik
Randbedingungen/ Planungsvorgaben
Betroffenheit
Auf Grundlage der Betroffenheiten ergab sich als grundsätzliche Planungsvorgabe die „…Beibehaltung des Entwässerungssystems außerhalb der Maßnahmeflächen…“
Die Vorgabe ist im Planfeststellungsbeschluss verankert.
Geografische Bezug
Der niedrigste Punk liegt im Ortsteil Warnemünde (Diedrichshäger Moor) mit etwa 1,5 Meter unter dem Normalhöhennull.
Der höchste Punkt in Rostock liegt im Ortsteil Biestow (Biestow-Ausbau, Friedrichshöhe) mit etwa 49 Meter über dem Normalhöhennull.
Eigentumsverhältnisse
Die Maßnahmen befinden sich ausschließlich auf städtischen Flächen.
Unmittelbare Planungsgrundlagen
- Lage- und Höhenvermessung
- 160 Sondierungen und 10 Schürfe Anlage: Bohrungen/Vermessung/Pegel
- Ökologische Begleituntersuchungen/Kartierungen
Aufwertungsmaßnahmen
Aufwertung von geeigneten Teilflächen
Kriterien:
Flächenverfügbarkeit (keine Privatflächen)
Moormächtigkeit
Hydrologische Bedingungen
Hydrologisches und moorökologisches Aufwertungspotential
Ausweisung von vier Teilflächen, die entsprechend ihrer Ausstattung unterschiedlich zu behandeln sind.
Teilfläche A: 11,5 ha
Maßnahme:
- Lokale Wasserstandsoptimierung durch Grabenregulierung
Entwicklungsziel:
- Feucht-/Nassgrünland mit extensiver Nutzung
Teilfläche B: 22,1 ha
Maßnahme
- Wiederherstellung naturnaher Wasserverhältnisse durch Oberflächengestaltung
- Entfernen des degradierten Bodenhorizonts
- Schaffung einer Insel-Senken-Struktur
Entwicklungsziel
- Entwicklung von torfbildenden Pflanzengesellschaften
- Mesotrophe Röhrichte
- Freie Wasserflächen
- Sukzession/Pflege
Teilfläche C: 8,5 ha
Maßnahme
- Anpassung der Geländeoberfläche mit Reliefbildung
- Entwicklung von Feuchtflächen und Wasserflächen
Entwicklungsziel
- Mesotrophe Röhrichte
- Freie Wasserflächen
Teilfläche D: 6,4 ha
Maßnahme
- Wasserstandsoptimierung durch Verschluss von Feldgräben
- Bepflanzung
Entwicklungsziel
- Pufferstreifen
- Standorttypische Gehölzgruppen
Beweissicherung/Nachmonitoring
a) bautechnisch
Bestandsdokumentation
Setzungspegel an ausgewählten Standorten
b) hydrologisch
14-tägige Pegelmessungen, mind. 3 Jahre
c) ökologisch
Floristische Vegetationsaufnahmen - Dauerquadrate (3 Jahre)
Faunistische Aufnahmen:
- Brut-/Rastvögel (3 Jahre)
- Amphibien/Reptilien (3 Jahre)
- Laufkäfer (1x vor, 3x nach Realisierung)
Pflegemaßnahmen zur Biotopentwicklung
Mahd von Teilflächen (zunächst 3 Jahre)
Termine/ Zeitlicher Ausblick
Termine
Das Monitoringprogramm beinhaltet Kontrollen der Wasserverhältnisse sowie der Tier- und Pflanzenwelt in den ersten 3 Jahren bzw. in Teilen jeweils im 3., 5. und 10. Jahr nach Beendigung der Bauausführung (2019; 2020; 2021; 2023; 2028).
Was sind Ökokontomaßnahmen?
Mit Inkrafttreten des neuen Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wurde auf Grund-lage des neuen Bundesnaturschutzgesetztes im Jahr 2010 auch in Mecklenburg-Vorpommern der Weg geebnet, für gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft so genannte Ökokonten einzurichten. Damit reagierte der Gesetzgeber auf das sich häufende Problem, dass bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes etwa durch Schaffung von Gewerbeflächen oder durch die Gewinnung von Bodenschätzen nicht zeitnah zu den Eingriffen adäquate Ausgleichsmaßnahmen deklariert und umgesetzt werden konnten.
Ökokonten ermöglichen es, zeitlich und in der Bewertung unabhängig von etwaigen Eingriffen in die Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorfristig zu planen und umzusetzen. Diese werden nach ihrer Anerkennung auf einem Ökokonto gutgeschrieben. Bei künftigen Eingriffen in die Natur und Landschaft können von den vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) verwalteten Ökokonten adäquate Ausgleichsmaßnahmen abgebucht werden. Auf diese Weise ist gesichert, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft in Umfang und Intensität durch Naturschutzmaßnahmen kompensiert werden.
ROSTOCK PORT GmbH
Hafenbau