Diedrichshäger Moor

Diedrichshäger  Moor

Allgemeines

Mit der Aufwertung des Diedrichshäger Moores hat die ROSTOCK PORT GmbH Ende 2018 eine der anspruchsvollsten und umfassendsten Ausgleichsmaßnahmen in der Firmengeschichte abgeschlossen. Drei Millionen Euro wurden in das Naturareal investiert, das sich westlich der Stadtautobahn zwischen nördlicher Grenze von Rostock-Lichtenhagen und südlichem Ortsrand von Warnemünde erstreckt.

  • Bestandteil des Rahmenplanes Überseehafen Rostock aus 10/2002
  • Auflage zur Baureifmachung Pier 3 Nord als Kompensationsmaßnahme
  • Die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens verhinderte jedoch die Umsetzung im Zuge dieser Maßnahme.
  • Planung 2003 - 2006
  • Planfeststellungsverfahren 2007/2008
  • Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) liegt seit 04/2009 vor für eine Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahme für eingriffsrelevante Bauvorhaben im Zuge der Hafenentwicklung/-erweiterung ohne direkte Bindung an eine Baumaßnahme (Ökomaßnahme) 

Chronik

Zeitraum  
10/2002 Diedr. Moor wird unter Bezug auf die kommunale Umweltverträglichkeits-untersuchung im Rahmenplan Überseehafen Rostock der HRO (2003 bis 2006) als mögliche Kompensationsmaßnahme für Hafenentwicklungen genannt
04/2003 Genehmigungsbescheid „Baureifmachung Pier 3 Nord“ an die HERO mit Diedr. Moor als ein Bestandteil der Naturschutzrechtlichen Auflagen
2003 - 2005 Grundlagenermittlung und Vorplanung i.A. HERO (u.a. „Hydrologisches Jahr“)
01/2005 - 02/2005 Öffentliche Vorstellung der Maßnahmenplanung im Ortsbeirat Lichtenhagen sowie im Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen
04/2005 Beauftragung Entwurfs-/Genehmigungsplanung durch die HERO
05/2005 behördliche Feststellung der Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens
- Die Ausführung der Maßnahme konnte somit nicht mehr zeitgerecht für den naturschutzrechtlichen Ausgleich der Baureifmachung Pier 3 Nord genutzt werden.
06/2005 - Ämterrunde (StAUN heute StALU, AfSNL, AfU, THBA, HERO, Planer)
- Festlegung der Ausarbeitung eines neuen Maßnahmenkataloges für den naturschutzrechtlichen Ausgleich zur Baureifmachung Pier 3 Nord
- Entscheidung der HERO zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
09/2005 Änderungsbescheid zum naturschutzrechtlichen Ausgleich Pier 3 durch Alternativmaßnahmen und anschließende Umsetzung der Maßnahmen
11/2006 Antrag HERO auf Planfeststellung „Aufwertung Diedr. Moor“
2007 bis 2009 Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss
06/2013 Entscheidung der HERO zur Durchführung der Maßnahme als Ökokontomaßnahme gemäß § 16 Bundesnaturschutzgesetz
ab 07/2013 Aktualisierung der Planungsunterlagen und Beginn der anteiligen Ausführungsplanung
03/2014 Zustimmung der zuständigen untere Naturschutzbehörde zur Durchführung der Ökokontomaßnahme gemäß Antrag der HERO
04 - 07/2014 Beginn der Maßnahme durch Umsetzung von Teilmaßnahmen (u.a. Maßnahme B5 Grabenverschluss, Aufstellung Bauinformationstafel)

Randbedingungen/ Planungsvorgaben

Betroffenheit

Auf Grundlage der Betroffenheiten ergab sich als grundsätzliche Planungsvorgabe die „…Beibehaltung des Entwässerungssystems außerhalb der Maßnahmeflächen…“
Die Vorgabe ist im Planfeststellungsbeschluss verankert.

Geografische Bezug

Der niedrigste Punk liegt im Ortsteil Warnemünde (Diedrichshäger Moor) mit etwa 1,5 Meter unter dem Normalhöhennull.

Der höchste Punkt in Rostock liegt im Ortsteil Biestow (Biestow-Ausbau, Friedrichshöhe) mit etwa 49 Meter über dem Normalhöhennull.

Eigentumsverhältnisse

Die Maßnahmen befinden sich ausschließlich auf städtischen Flächen.

Unmittelbare Planungsgrundlagen

Aufwertungsmaßnahmen

Aufwertung von geeigneten Teilflächen

Kriterien:
Flächenverfügbarkeit (keine Privatflächen)
Moormächtigkeit
Hydrologische Bedingungen
Hydrologisches und moorökologisches Aufwertungspotential 

Ausweisung von vier Teilflächen, die entsprechend ihrer Ausstattung unterschiedlich zu behandeln sind.

Teilfläche A: 11,5 ha

Maßnahme:
- Lokale Wasserstandsoptimierung durch Grabenregulierung

Entwicklungsziel:
- Feucht-/Nassgrünland mit extensiver Nutzung

Teilfläche B: 22,1 ha

Maßnahme
- Wiederherstellung naturnaher Wasserverhältnisse durch Oberflächengestaltung
- Entfernen des degradierten Bodenhorizonts
- Schaffung einer Insel-Senken-Struktur

Entwicklungsziel
- Entwicklung von torfbildenden Pflanzengesellschaften
- Mesotrophe Röhrichte
- Freie Wasserflächen
- Sukzession/Pflege

Teilfläche C: 8,5 ha

Maßnahme
- Anpassung der Geländeoberfläche mit Reliefbildung
- Entwicklung von Feuchtflächen und Wasserflächen

Entwicklungsziel
- Mesotrophe Röhrichte
- Freie Wasserflächen

Teilfläche D: 6,4 ha

Maßnahme
- Wasserstandsoptimierung durch Verschluss von Feldgräben
- Bepflanzung

Entwicklungsziel
- Pufferstreifen
- Standorttypische Gehölzgruppen

Beweissicherung/Nachmonitoring

a) bautechnisch

Bestandsdokumentation
Setzungspegel an ausgewählten Standorten

b) hydrologisch

14-tägige Pegelmessungen, mind. 3 Jahre

c) ökologisch

Floristische Vegetationsaufnahmen - Dauerquadrate (3 Jahre)

Faunistische Aufnahmen:

  • Brut-/Rastvögel (3 Jahre)
  • Amphibien/Reptilien (3 Jahre)
  • Laufkäfer (1x vor, 3x nach Realisierung)

Pflegemaßnahmen zur Biotopentwicklung

Mahd von Teilflächen (zunächst 3 Jahre)

Termine/ Zeitlicher Ausblick

Termine

Das Monitoringprogramm beinhaltet Kontrollen der Wasserverhältnisse sowie der Tier- und Pflanzenwelt in den ersten 3 Jahren bzw. in Teilen jeweils im 3., 5. und 10. Jahr nach Beendigung der Bauausführung (2019; 2020; 2021; 2023; 2028). 

   
Monitoring Pflanzenwelt und Laufkäfer 2021 – 2029
Abnahme der Ökokontomaßnahme November 2019
Beauftragung Staubewirtschaftung (RP) 2019
Start Monitoring Vögel & Amphibien 2019 - 2021/ 2022
Start Monitoring Wasser 2018 - 2021
Beendigung Monitoring/Beweisssicherung Wasser (Bauphase) Oktober 2018
Entwicklungspflege Geländemodellierung (B1(C1) u. Pflanzungen (D6) 2019
Rückbau der Baustellenzufahrt 2019
Fertigstellung Bodenverbringung Frühjahr 2018
Vorstellung der Maßnahme auf dem Rostocker Naturschutztag Januar 2018
Weiterende Gespräche mit Umweltverbänden und Behörden 2017
Errichtung der Stauanlagen (A3- A5 und B4) 2017
Ergänzung der Nullanalyse der Käferkartierungen 2017
Bodenverbringung anteilig (B1/C1) 2016
Geländemodellierung/Bodenabtrag Flächen B und C (B1/C1) 2016
Grabenverfüllungen (B2+B3), Grabenverschlüsse (D1-D5) 2016
bautechnische Beweissicherung/Bestandsdokumentation 2016
Errichtung Baustellenzufahrt an der B 103 2015
Grabenverschluss Fläche A (A1) 2015
Grabenumverlegung Fläche A (A2) 2015
Kampfmittelsondierungen, einschließlich Beräumungen 2014/2015
Gehölzpflanzungen Fläche D (D6) 2014/2015
2014/2015 Vorbereitende Mah 2014/2015
2014 Grabenverschluss (B5) 2014
2014 Aufstellung Bauinformationstafel 2014
Nullanalyse/Bestandserfassung Käferkartierungen (2011 Abbruch wegen Sommerhochwasser) 2011/2013//2014
Abschluss Nutzungsvertrag mit der Hansestadt Rostock 2013/2014

Was sind Ökokontomaßnahmen?

Mit Inkrafttreten des neuen Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wurde auf Grund-lage des neuen Bundesnaturschutzgesetztes im Jahr 2010 auch in Mecklenburg-Vorpommern der Weg geebnet, für gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft so genannte Ökokonten einzurichten. Damit reagierte der Gesetzgeber auf das sich häufende Problem, dass bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes etwa durch Schaffung von Gewerbeflächen oder durch die Gewinnung von Bodenschätzen nicht zeitnah zu den Eingriffen adäquate Ausgleichsmaßnahmen deklariert und umgesetzt werden konnten.
Ökokonten ermöglichen es, zeitlich und in der Bewertung unabhängig von etwaigen Eingriffen in die Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorfristig zu planen und umzusetzen. Diese werden nach ihrer Anerkennung auf einem Ökokonto gutgeschrieben. Bei künftigen Eingriffen in die Natur und Landschaft können von den vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) verwalteten Ökokonten adäquate Ausgleichsmaßnahmen abgebucht werden. Auf diese Weise ist gesichert, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft in Umfang und Intensität durch Naturschutzmaßnahmen kompensiert werden.


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Ost-West-Straße 32

18147 Rostock

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